הַכֹּל חַיָּבִין בָּרְאִיָּה, חוּץ מֵחֵרֵשׁ, שׁוֹטֶה וְקָטָן, וְטֻמְטוּם, וְאַנְדְּרוֹגִינוֹס, וְנָשִׁים, וַעֲבָדִים שֶׁאֵינָם מְשֻׁחְרָרִים, הַחִגֵּר, וְהַסּוּמָא, וְהַחוֹלֶה, וְהַזָּקֵן, וּמִי שֶׁאֵינוֹ יָכוֹל לַעֲלוֹת בְּרַגְלָיו. אֵיזֶהוּ קָטָן, כֹּל שֶׁאֵינוֹ יָכוֹל לִרְכּוֹב עַל כְּתֵפָיו שֶׁל אָבִיו וְלַעֲלוֹת מִירוּשָׁלַיִם לְהַר הַבַּיִת, דִּבְרֵי בֵית שַׁמַּאי. וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, כֹּל שֶׁאֵינוֹ יָכוֹל לֶאֱחֹז בְּיָדוֹ שֶׁל אָבִיו וְלַעֲלוֹת מִירוּשָׁלַיִם לְהַר הַבַּיִת, שֶׁנֶּאֱמַר (שמות כג) שָׁלֹשׁ רְגָלִים: Alle sind zum Besuche1 An den drei Freudenfesten im Heiligtume mit Opfergaben sich einzufinden (s. Einl.). verpflichtet mit Ausnahme von Taubstummen2 s. T’rumot I 2: חרש שדברו בו חכמים בכל מקום חוא שאינו שומע ואינו מדבר. Eine Baraita im bab. Talmud schliesst aber auch Taube, die sprechen, und Stumme, die hören, von der Besuchspflicht aus., Irrsinnigen u. Kindern, von Verwachsenen3 טמטום, der Form nach wie קדקוד gebildet, ist Palpel von טמם (arab. طم) und verwandt mit אטם = verstopfen, verschliessen. Das Wort bezeichnet einen Menschen, dessen Geschlechtsorgane infolge einer Missbildung so verwachsen sind, dass man nicht erkennen kann, ob er ein Mann oder ein Weib ist. und Zwittern4 אנדרוגינוס ist das griechische ἀνδρόγυνος, ein Zwitter, dessen Geschlechtsorgane, wenn auch nur äusserlich, teils männlicher, teils weiblicher Art sind., von Frauen und noch nicht freigelassenen Sklaven5 Der scheinbar überflüssige Zusatz שאינם משוחררים will Halbfreie ausschliessen. Wenn ein Sklave, der mehreren Eigentümern gehört, von allen bis auf einen Teilhaber freigelassen wurde, ist er bis zur Erlangung der vollen Freiheit nicht verpflichtet, im Heiligtume zu erscheinen. — שחרר ist Schaf‘el von חרר = frei sein; vgl. בן חורים (Kohelet 10, 17 = ein Freigeborener., von Lahmen6 חיגר = lahm. Grundbedeutung: binden, umschliessen; davon abgeleitet: gürten und übertragen: hemmen, hindern, lähmen. und Blinden,7 סומא, syr. ܣܰܡܝܳܐ — blind; s. auch מגלה IV, Anm. 38. Kranken, Greisen und solchen, die nicht zu Fusse hinaufziehen können8 die zu schwach sind, um den Weg nach der heiligen Stadt oder auch nur von dieser zur Opferhalle auf dem Tempelberge zu Fusse zurückzulegen.. Welches ist ein Kind9 das man nach dem vorangehenden Satze nicht mitzunehmen braucht. ? Jedes, das nicht auf den Schultern seines Vaters reiten kann, um von Jerusalem auf den Tempelberg hinaufzuziehen. So die Worte der Schule Schammais. Die Schule Hillels meint dagegen: Jedes, das nicht des Vaters Hand zu fassen imstande ist, um von Jerusalem nach dem Tempelberg hinaufzuziehen, denn es heisst ja10 2. B. M. 23, 14.: Drei Wanderfeste11 שלש רגלים תחג לי בשנה. Mit dem Worte רגלים, das hier anstelle des sonst üblichen Ausdrucks פעמים in der Bedeutung Mal steht, soll angedeutet werden, dass die Reise zur Opferfeier (חג) als Fusswanderung (רגל heisst eigentlich Fuss) gedacht ist..
בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, הָרְאִיָּה שְׁתֵּי כֶסֶף, וַחֲגִיגָה מָעָה כֶסֶף. וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, הָרְאִיָּה מָעָה כֶסֶף, וַחֲגִיגָה שְׁתֵּי כָסֶף: Die Schule Schammais lehrt: Das Besuchsopfer12 das ein Ganzoder Brandopfer ist (s. Einl.) zwei Silberlinge13 es soll mindestens einen Wert von zwei Silbergroschen haben. und das Festopfer14 das ein Friedensopfer ist, von dem nur das Fett dargebracht wird. einen Silbergroschen15 Die Ma‘a (מעה) ist der sechste Teil eines Silberdenars (דינר) und dieser wieder der vierte Teil eines heiligen Scheḳel (= סלע), dessen Wert etwa 2,60 Mark beträgt.. Die Schule Hillels meint dagegen: Das Besuchsopfer16 da es ganz auf dem Altar verbrannt wird. einen Silbergroschen und das Festopfer17 da sein Fleisch gegessen wird. zwei Silberlinge.
עוֹלוֹת בַּמּוֹעֵד בָּאוֹת מִן הַחֻלִּין, וְהַשְּׁלָמִים מִן הַמַּעֲשֵׂר. יוֹם טוֹב רִאשׁוֹן שֶׁל פֶּסַח, בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, מִן הַחֻלִּין, וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, מִן הַמַּעֲשֵׂר: Ganzopfer werden am Feste von Ungeheiligtem dargebracht, die Friedensopfer auch vom Zehnt; am ersten Feiertage des Pesaḥ nach der Schule Schammais von Unheiligem, nach der Schule Hillels auch vom Zehnt18 Zum Verständnis dieser in ihrer lapidaren Kürze nicht ganz klaren Mischna muss vorausgeschickt werden, dass מועד auch hier wie gewöhnlich (s. Einl. zu Mo‘ed Ḳaṭan) die Werktage der Festwoche bezeichnet und daher im Gegensatz zu יום טוב im folgenden Satze steht. חולין bildet wieder den Gegensatz zu מעשר, worunter hier das Geld zu verstehen ist, gegen welches der zweite Zehnt vom Ernteertrage (P‘saḥim VII, Anm. 20) nach 5. B. M. 14, 24—25 ausgelöst wurde, wodurch sich die dem zweiten Zehnt innewohnende Heiligkeit von diesem auf das Geld übertragen bat, in dessen Verwendung man nunmehr insofern beschränkt ist, als es nur in der heiligen Stadt auf Lebensmittel ausgegeben werden darf. Nach Menaḥot VII 6 dürfen pflichtgemässe Opfer nicht von geweihtem Gelde wie מעשר dargebracht werden, sondern nur von solchem Besitz an Geld oder Geldeswert (Vieh, Tauben, Mehl, Öl, Wein), über den der Eigentümer völlig frei und ungehemmt verfügen kann, also nur von חולין. Zur Beschaffung von Ganzopfern darf man überhaupt keinen zweiten Zehnt verwenden, auch wo sie nicht als Pflicht auferlegt sind; denn dieser darf nur für Gegenstände des Genusses ausgegeben werden, während von jenen jeder Genuss untersagt ist. Daher können wohl die Freudenopfer aus dem Gelde des zweiten Zehnt erworben werden, aber weder das Besuchs- noch das private Festopfer, denn beide sind Pflichtopfer, jenes überdies ein Brandopfer. Nun wissen wir bereits aus Jom Tob II 4 (s. auch Einl. Absatz 4 und weiter unten II 3), dass über die Frage, ob das Besuchsopfer am Feiertage dargebracht werden kann, eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Schulen Scbammais und Hillels besteht. Es können demnach die Worte עולות במועד באות hier nicht in dem Sinne aufgefasst werden, als dürften die Besuchsopfer, da sie Ganzopfer sind, nur an den Werktagen des Festes, nicht aber am Feiertage dargebracht werden. Das wäre ja gegen die Ansicht der Hilleliten. Vielmehr ist unsere Mischna so zu verstehen: Brandopfer (עולות) werden an den Werktagen des Festes nur von Ungeheiligtem (חולין) dargebracht, Friedensopfer (שלמים) auch vom zweiten Zehnt (מעשר). Darin herrscht Übereinstimmung. Strittig ist nur die Frage, wie es mit den Friedensopfern am ersten Feiertage zu halten sei. Das Haus Schammai ist der Meinung, dass sämtliche Friedensopfer, die jemand an diesem Tage darbringt, es mögen ihrer noch so viele sein, als pflichtgemässe Festopfer (שלמי חגיגה) gelten und daher ausschliesslich aus חולין bestritten werden müssen. Erst die an den folgenden Tagen des Festes, also am מועד dargebrachten שלמים sind als Freudenopfer anzusehen, die auch vom Gelde des מעשר beschafft werden dürfen (s. Einl. Abs. 3). Das Haus Hillel dagegen ist der Ansicht, dass nur das erste Friedensopfer den Charakter der חגיגה hat, alle übrigen, auch wenn sie am ersten Feiertage dargebracht werden, als שלמי שמחה zu betrachten wären und daher מן המעשר erworben werden dürften. Noch mehr! Da man nur zu einem Festopfer im Werte von zwei Silberlingen verpflichtet ist, können die höheren Kosten sogar des ersten Friedensopfers aus den Beträgen des zweiten Zehnt gedeckt werden. Das Wort במועד steht hier nur, um den zwischen beiden Schulen bestehenden Meinungsstreit über die Zulässigkeit von עולות ראייה an den Feiertagen vorläufig auszuschalten. Der Wortlaut ist in geschickter Weise so gewählt, dass er beiden Ansichten gerecht wird. Im Sinne der Schammaiten liegt auf במועד ein gewisser Nachdruck: Nur an den Werktagen des Festes können עולות ראייה dargebracht werden, niemals an einem Feiertage. Trotzdem steht במועד nicht an der Spitze des Satzes, wie man als Gegensatz zu יום טוב הראשון erwarten sollte; denn der Hauptton ruht auf מן החולין. Eine Wortstellung wie במועד עולות באות מן החולין würde zu der Schlussfolgerung verleiten, am Feiertage würden die Besuchsopfer מן המעשר dargebracht. Im Sinne der Hillelschen Schule steht במועד darum an zweiter, unbetonter Stelle (עולות במועד באות מן החולין; der Satzbau wie in Mo‘ed Ḳaṭan III 8: נשים במועד מענות), weil es wie אפלו במועד aufzufassen ist: Nicht allein am ersten Tage, wo sie Pflichtopfer ist, darf die ראייה עולת nur מן החולין dargebracht werden, sondern auch zu den übrigen Besuchsopfern, die am מועד, nachdem der Pflicht schon Genüge geschehen, freiwillig geheiligt werden, muss man ausschliesslich חולין verwenden, weil es eben Brandopfer sind, deren auch nur teilweise Beschaffung aus zweitem Zehnt unstatthaft ist. — Es bleibt nur noch zu erklären, warum die Mischna gerade den ersten Feiertag des Pesaḥ hervorhebt, da doch von den übrigen Wanderfesten dasselbe gilt. Der Jeruschalmi geht an dieser Schwierigkeit vorüber. Es scheint also wirklich, dass ihm של חג statt שלפסח überliefert war, wie wir tatsächlich in der Mischna des Jeruschalmi lesen, und dass er an dieser Stelle חג nicht wie gewöhnlich in seinem engern Sinne als Hüttenfest (s. Anm. 33), sondern in dem weitern als Bezeichnung für alle drei Freudenfeste aufgefasst hat. Nicht so der bab. Talmud. Er sieht in der Betonung des fünfzehnten Nisan die Andeutung, dass die חגיגה des vierzehnten, die mit dem Pesaḥlamm zugleich geschlachtet wurde, (P’saḥim VI 3—4), da sie kein Pflichtopfer ist, auch nach der Schule Schammais vom Gelde des zweiten Zehnt gekauft werden kann. Nach derselben Quelle ist unsere Mischna übrigens lückenhaft überliefert. Könnte man annehmen, dass sie ursprünglich etwa wie folgt gelautet hat: [עולות במועד באות מן החולין ושלמים מן המעשר [חגיגת ארבעה עשר באה מן המעשר] יום טוב הראשון של פסח בית שמאי אומרים מן החולין ובית הלל אומרים מן הטעשר , so wäre dies die einfachste Lösung. Im Grunde ist es dieselbe Schwierigkeit, der wir schon früher einmal in P’saḥim (VII 4; s. das. Anm. 28, wo auf eine ähnliche Ausdrucksweise in Z’baḥim 9 b u. ö. Bezug genommen wird) begegnet sind. Wie dort unter שעירי ראשי חדשים, weil in der Tora (4. B M. 28, 11ff) das Neumondsopfer an der Spitze der Festopfer steht, diese mitbegriffen sind, so steht hier פסח synekdochisch als erstes in der Reihe der drei Freudenfeste zugleich in Vertretung der beiden anderen. [In der Tora ist die Synekdoche sehr häufig, in der Gesetzgebung beinahe die Regel. Ich erinnere nur an צל קרתי (1. B M. 19, 8) für צל ביתי, an איפת צדק והין צדק 3. B. M. 19,36) für מדת צרק und als frappantestes Beispiel an גדי בחלב אמו (2. B. M. 23,19 u. ö.), das Onkelos schlankweg mit בשר בחלב übersetzt]. יום טוב הראשון allein ohne של פסח würde auch den Neujahrstag einschliessen (vgl. Rosch haschana IV 1: יום טוב של ראש השנה), der jedoch nicht zu den hier in Frage kommenden Festen gehört Vielleicht wollte die Mischna auch mit dem Zusatz של פסח, durch den die unbedingte Verpflichtung, am ersten Pesaḥtage ebenfalls ein Festopfer darzubringen, als zweiffellos vorausgesetzt wird, sich beiläufig (טלתא אגב אורחא קמשמע לן) den Ausspruch von Ben Têma (P’saḥim 70a oben) zueigen machen, laut welchem das vorhin schon erwähnte, am Rüsttage des Festes darzubringende Friedensopfer, obschon es die Bezeichnung חגיגה trägt, zwar die שלמי שמחה des fünfzehnten Nisan ersetzen, niemals aber an die Stelle der חגיגה שלמי treten kann [was eine Rechtfertigung der Entscheidung Maimunis (Hil. Hagîga II 10) gegenüber der Berichtigung des R. Abraham b. Dawid (s. auch משנה כסף das.) in sich schlösse]..
יִשְׂרָאֵל יוֹצְאִין יְדֵי חוֹבָתָן בִּנְדָרִים וּנְדָבוֹת וּבְמַעְשַׂר בְּהֵמָה, וְהַכֹּהֲנִים בַּחַטָּאוֹת וּבָאֲשָׁמוֹת וּבַבְּכוֹר וּבֶחָזֶה וָשׁוֹק, אֲבָל לֹא בָעוֹפוֹת וְלֹא בַמְּנָחוֹת: Die Israeliten19 ישראל bezeichnet hier wie an den meisten Stellen den Nichtpriester. genügen ihrer Pflicht20 soweit es sich um das Gebot der Freudenopfer (שלמי שמחה) handelt (s. Einl. Abs. 3). Der Plural in יוצאין ידי חובתן ist dadurch begründet, dass ישראל ein Kollektivbegriff ist. mit gelobten oder gespendeten Opfern21 Verpflichtet sich jemand zu einem Ganz- oder Friedensopfer (הרי עלי עולה או שלמים) und bestimmt darauf behufs Erfüllung, seines Gelübdes ein geeignetes Tier, so ist dieses ein נדר; geht es vor der Darbringung verloren, so muss er ein anderes als Ersatz bereit stellen. Hat aber jemand von vornherein ein bestimmtes Tier zum Ganz- oder Friedensopfer geweiht (הרי זו עולה או שלמים), so ist es eine נדבה; ist es abhanden gekommen, braucht er es nicht zu ersetzen. Hier ist selbstverständlich nur an gelobte und gespendete Friedensopfer zu denken; das Fleisch der Brandopfer darf man ja nicht geniessen. und mit Viehzehnt22 3. B. M. 27,32.; die Priester auch mit Sünd- oder Schuldopfern23 deren Genuss nur den männlichen Priestern gestattet ist (4. B. M. 18, 9—10)., mit Erstgeborenen24 Das Fleisch der erstgeborenen männlichen Tiere vom Rind- und vom Kleinvieh darf nur von Priestern und ihren Familienangehörigen gegessen werden (das. 17—18). und mit der Brust- und Schulterabgabe25 die der Priester von jedem Friedensopfer zu beanspruchen hat (3. B. M. 7, 31—34)., aber nicht mit Geflügel26 Man genügt seiner Pflicht nur mit dem Opferfleisch solcher Tiere, die man auch als Friedensopfer darbringen kann; Tauben aber, das einzige Geflügel, das überhaupt für den Altar tauglich ist, eignen sich nur zu Ganz- und Sündopfern., noch mit Mehlopfern27 Die מנחה darf nur von männlichen Priestern verzehrt werden (3. B. M. 2, 1—10). Da sie aus Mehl besteht, kann sie שלמי שמחה nicht ersetzen..
מִי שֶׁיֵּשׁ לוֹ אוֹכְלִים מְרֻבִּים וּנְכָסִים מֻעָטִים, מֵבִיא שְׁלָמִים מְרֻבִּים וְעוֹלוֹת מֻעָטוֹת. נְכָסִים מְרֻבִּים וְאוֹכְלִין מֻעָטִין, מֵבִיא עוֹלוֹת מְרֻבּוֹת וּשְׁלָמִים מֻעָטִין. זֶה וָזֶה מֻעָט, עַל זֶה נֶאֱמַר, מָעָה כֶסֶף וּשְׁתֵּי כָסֶף. זֶה וָזֶה מְרֻבִּים, עַל זֶה נֶאֱמַר (דברים טז) אִישׁ כְּמַתְּנַת יָדוֹ כְּבִרְכַּת יְיָ אֱלֹהֶיךָ אֲשֶׁר נָתַן לָךְ: Wer viel Tischgenossen und wenig Güter hat28 מועטים ist aus ממועטים verkürzt (vgl. מרובים) wie עוברה (Joma VIII 5) aus מעוברה., bringt mehr Friedens-29 Festopfer (שלמי חגיגה). und weniger Ganzopfer30 Besuchsopfer (עולות ראייה). dar; wer viel Güter und wenig Tischgenossen hat, bringt mehr Ganz- und weniger Friedensopfer dar. Hat man vom einem wie vom andern nur wenig, so gilt für diesen Fall, was sie31 unsere Lehrer in Mischna 2. von einem Silbergroschen und zwei Silberlingen gesagt haben. Ist beides reichlich vorhanden, so gilt hier das Schriftwort32 5. B. M. 16, 17.: Jeder mit dem, was seine Hand geben kann gemäss dem Segen, den der Ewige, dein Gott, dir zuteil werden liess.
מִי שֶׁלֹּא חַג בְּיוֹם טוֹב הָרִאשׁוֹן שֶׁל חָג, חוֹגֵג אֶת כָּל הָרֶגֶל וְיוֹם טוֹב הָאַחֲרוֹן שֶׁל חָג. עָבַר הָרֶגֶל וְלֹא חַג, אֵינוֹ חַיָּב בְּאַחֲרָיוּתוֹ. עַל זֶה נֶאֱמַר (קהלת א) מְעֻוָּת לֹא יוּכַל לִתְקֹן, וְחֶסְרוֹן לֹא יוּכַל לְהִמָּנוֹת: Wer am ersten Feiertage des Festes33 Unter חג schlechthin sind die sieben Tage des Hüttenfestes nebst dem unmittelbar angefügten Schlussfeste zu verstehen. nicht geopfert hat34 das vorgeschriebene Besuchs- und Festopfer nicht dargebracht hat., muss im Verlaufe der ganzen Festzeit und noch am letzten Feiertage des Festes opfern35 er ist verpflichtet, sie am folgenden oder einem der nächsten Tage, selbst noch am Schlussfeste darzubringen (s. Einl. Abs. 4) — Im Jeruschalmi fehlt hier של חג.. Ist die Festzeit vorübergegangen, ohne dass er geopfert hat, so ist er zu keinem Ersatz verpflichtet. Von ihm heisst es36 Ḳohelot 1, 15.: Verkrümmtes lässt sich nicht wiederherstellen, Fehlendes kann nicht gezählt werden.
רַבִּי שִׁמְעוֹן בֶּן מְנַסְיָא אוֹמֵר, אֵיזֶהוּ מְעֻוָּת שֶׁאֵינוֹ יָכוֹל לִתְקֹן, זֶה הַבָּא עַל הָעֶרְוָה וְהוֹלִיד מִמֶּנָּה מַמְזֵר. אִם תֹּאמַר בְּגוֹנֵב וְגוֹזֵל, יָכוֹל הוּא לְהַחֲזִירוֹ וִיתַקֵּן. רַבִּי שִׁמְעוֹן בֶּן יוֹחַאי אוֹמֵר, אֵין קוֹרִין מְעֻוָּת אֶלָּא לְמִי שֶׁהָיָה מְתֻקָּן בַּתְּחִלָּה וְנִתְעַוֵּת, וְאֵיזֶה, זֶה תַּלְמִיד חָכָם הַפּוֹרֵשׁ מִן הַתּוֹרָה: Rabbi Simon ben M’nasja sagt: Was ist Verkrümmtes, das sich nicht wieder herstellen lässt? Das ist die Begattung einer Blutsverwandten37 ערוה (eig. die Blösse) ist im Hinblick auf diesen in den Keuschheitsgesetzen (3. B. M. 18,6 ff.) immer wiederkehrenden Ausdruck die Bezeichnung einer Blutsverwandten und der Ehefrau eines andern Mannes (s. auch מגלה IV, Anm. 58)., durch die ein Mamzêr38 ממזר (5. B. M. 23, 3) ist ein in Ehebruch oder Blutschande erzeugtes Kind. erzeugt wird. Wolltest du es auf einen Dieb oder Räuber beziehen? Er kann ja zurückerstatten und wiederherstellen! Rabbi Simon ben Joḥai sagt: Verkrümmt kann man nur nennen, was früher in Ordnung war und dann sich verkrümmt hat39 Der Ausdruck ist daher auf den Mamzêr nicht anwendbar, der ja von Geburt an mit einem Makel behaftet ist.. Und von wem gilt dies? Das gilt von einem Gelehrtenschüler, der sich von der Tora abwendet40 Vielleicht eine Anspielung auf M’naḥem, von dem später (II 2) berichtet wird, dass er aus dem Synhedrion schied, um in den Staatsdienst einzutreten..
הֶתֵּר נְדָרִים פּוֹרְחִין בָּאֲוִיר, וְאֵין לָהֶם עַל מַה שֶּׁיִּסְמֹכוּ. הִלְכוֹת שַׁבָּת, חֲגִיגוֹת וְהַמְּעִילוֹת, הֲרֵי הֵם כַּהֲרָרִים הַתְּלוּיִין בְּשַׂעֲרָה, שֶׁהֵן מִקְרָא מֻעָט וַהֲלָכוֹת מְרֻבּוֹת. הַדִּינִין וְהָעֲבוֹדוֹת, הַטָּהֳרוֹת וְהַטֻּמְאוֹת וַעֲרָיוֹת, יֵשׁ לָהֶן עַל מַה שֶּׁיִּסְמֹכוּ. הֵן הֵן גּוּפֵי תּוֹרָה: Die Lösung der Gelübde41 Die Befugnis eines Gelehrten, von der Erfüllung eines in der Übereilung ausgesprochenen Gelübdes unter Umständen zu entbinden. schwebt in der Luft42 sie ist in der heiligen Schrift nicht begründet, in der nur dem Vater seiner Tochter gegenüber und dem Gatten seiner Ehefrau gegenüber ein solches Recht, und auch dieses nur in beschränktem Masse, eingeräumt ist (4. B. M. 30,4). — אויר ist das griechische ἀήρ (Luft). פרח in der Bedeutung fliegen (syr. ܦܪܰܚ) kommt, von der etwas dunklen Stelle in J’ḥezḳêl 13, 20 abgesehen, in der Bibel nicht vor. Ob אפרח (junger Vogel) davon abzuleiten ist, steht auch nicht fest; es kann ebensogut mit פרח = blühen zusammenhängen.; sie hat nichts,43 als nur die Überliefernng. worauf sie sich stützen könnte44 פורחין … להם … שיסמוכו, lauter Plurale, die von einem Singular (היתר נדרים) abhängen. Was bei כל die Regel ist, dass sich das Prädikat in Geschlecht und Zahl nicht nach dem nomen regens, sondern nach dem nomen rectum richtet, findet sich ausnahmsweise auch sonst. In Bezug auf das Geschlecht hatten wir ein Beispiel in תתעבר ראש השנה שהיה ירא שמא (‘Erubin III 7; s. Anm. 64 das.); hier wieder stossen wir auf ein Beispiel in Be ug auf die Zahl. Die Plurale stehen da unter dem Einfluss von נדרים, weil man unwillkürlich bei einer Vielheit von Gelübden auch an eine Mehrzahl von Auflösungen denkt. Vgl. ורב שנים יודיעו חכמה (Ijob 32, 7 — das Prädikat männlich nach רב und Mehrzahl nach שנים), weil man nicht so sehr die Fülle der Jahre als die hochbetagten Männer im Sinne hat.. Die Satzungen über den Schabbat, über die Festopfer45 die den Gegenstand unseres Traktates bilden. und über die Veruntreuungen46 die unrechtmässige Verwendung heiligen Gutes (3. B. M. 5, 14—16). sind wie Berge, die an einem Haare hängen; denn sie bestehen aus wenigen Schriftworten und zahlreichen Bestimmungen.47 wie die Traktate zeigen, die jedem dieser Gesetze gewidmet sind: שבת und חגיגה in unserer Ordnung, מעילה im סדר קדשים. Die Rechtspflege und die Opfergesetze, die Vorschriften über Reinheit und Unreinheit und über Blutschande48 עריות ist die Mehrzahl von ערות; s Anm. 37. — sie haben, worauf sie sich stützen können49 Sie alle haben in der Tora eine ebenso breite wie feste Grundlage.; sie sind Hauptstücke der Tora50 Nicht גוף התורה, etwa der Kern der Tora (wie z. B. גופו של פרוזבול — Sch’bî‘lt X 4 — oder גיפו של גט — Giṭṭin IX 3 — das Wesentliche des Prosbol oder des Get bedeutet), sondern גופי תורה, etwa Körper der Tora, d. h. grössere zusammenhängende Abschnitte oder (wie das lat. corpus) Gesetzessammlungen. — Unsere Mischna, die sich wie ein Schlusswort zum ganzen Werke anhört (sie nennt Traktate aus allen Ordnungen ausser der ersten), steht in freilich nur loser Verbindung mit den Worten des R. Simon ben Joḥai in der vorigen Mischna, indem sie auf die grossen Aufgaben hinweist, die die Gesetzesforschung zu bewältigen hat, denen daher niemand, der zu ihrer Lösung berufen ist, seine Mitarbeit versagen darf. Die Tosefta hat einen ähnlich lautenden Satz sowohl hier als am Ende von Erubin. An beiden Stellen ist auch סדר זרעים vertreten, und zwar durch den Traktat מעשר שני..